Eltern der FWS Bremen Osterholz, die mit der Zahlung des Schulgeldes wirtschaftlich überfordert sind, können Schulgeldermäßigung beantragen. Über solche Ermäßigungen entscheidet, im Rahmen eines von der Mitgliederversammlung (MV) beschlossenen Budgets, dieser Schulgeldausschuss, der aus drei von der MV für drei Jahre gewählten Eltern besteht. Oberstes Entscheidungskriterium ist die Bedürftigkeit, diese ist nachweispflichtig. Die Arbeit des Schulgeldausschusses unterliegt strikter Geheimhaltung.
Die Richtlinien und die Geschäftsordnung finden Sie auch unter Downloads/Formulare und Satzung.